1.1. Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen der ViviDenti UG (haftungsbeschränkt), in Folge vereinfacht „ViviDenti UG“ genannt, werden nach den hier festgelegten allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch für den Fall, dass eine Bezahlung durch bzw. an Dritte erfolgt. Abweichende Bestimmungen oder Leistungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Auftragnehmer (ViviDenti UG) bestätigt werden. Die Vertragspartner sind sich einig, dass eine Aufhebung des Gebotes der Schriftform durch mündliche Absprachen nicht erfolgt.
1.2. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Ausland gefertigt werden. Dabei entsprechen sämtliche gelieferten Produkte dem deutschen Qualitätsstandard.
2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zum, am Tag der Lieferung, gültigen Preis, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tag der Ausstellung gültigen Preise und basieren auf der Annahme, dass die angefragte Leistung voll umfänglich vom Auftragnehmer durchgeführt wird. Bei einer Reduzierung des Leistungsumfangs (z.B. Zwischenprodukt) können die Kosten der Einzelpositionen des abgegebenen Kostenvoranschlags erheblich abweichen. Alle Kostenvoranschläge werden äußerst sorgfältig erstellt; sie können jedoch immer nur vorhersehbare Aufwendungen berücksichtigen und sind nur diesbezüglich verbindlich.
2.2. Aufgrund der verwendeten Materialien in der Herstellung (Edelmetalle, Keramiken usw.) kann es nach der Abgabe des Kostenvoranschlages zu Kostenerhöhungen kommen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, diese ohne weitere Begründung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs und Preises an den Auftraggeber weiterzugeben.
2.3. Mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag, die sich nicht aufgrund der verwendeten Materialien ergibt, um bis zu 10% erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information durch den Auftragnehmer bedarf. Sollte sich der Angebotspreis (Kostenvoranschlag) diesbezüglich um mehr als 10% erhöhen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe einer Begründung hierüber per E-Mail informieren. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preiserhöhung innerhalb von 3 Tagen, ab Zugang der Informations-E-Mail zu widersprechen. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung und findet eine Einigung der Vertragsparteien nicht statt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen.
3.1. Der nationale Versand erfolgt, sofern durch die ViviDenti UG beauftragt, auf Gefahr der ViviDenti UG. Haftungsansprüche sind auf den Materialwert der jeweiligen Sendung begrenzt.
3.2. Der innereuropäische Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden der ViviDenti UG; er kann jedoch über einen Abholauftrag durch eine Anmeldung bei der ViviDenti UG beauftragt werden.
3.3. Haftungsansprüche aus Gefahren des internationalen Versandweges sind auf den jeweiligen Materialwert begrenzt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
3.4. Die ViviDenti UG behält sich vor, eine Lieferung von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages (Vorkasse) abhängig zu machen oder aber per Nachnahme zu verschicken. Hierfür bedarf es keiner Begründung.
3.5. Die veranschlagten Lieferzeiten sind nach bestem Wissen geschätzte Angaben. Sie werden um den Zeitraum verlängert, um den die Ausführung der Lieferung (z.B. durch Art und Umfang der Arbeiten oder durch höhere Gewalt) verzögert wird. Überschreitungen der veranschlagten Lieferzeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.
3.6. Die ViviDenti UG gerät mit der Lieferung erst in Verzug, nach Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung von mindestens zwei Wochen; beides darf nicht in einem Schreiben ausgesprochen werden.
4.1. Sofort nach Empfang hat der Auftraggeber die Arbeiten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Arbeit als genehmigt.
4.2. Für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung stellt der Auftraggeber sämtliche bei der Arbeit verwendeten („alten“) Modelle und Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Insbesondere auch die beanstandete Arbeit selbst, auch wenn diese nur noch aus Einzelteilen oder Splittern bestehen sollte. Eine Verwendung der beanstandeten Arbeit als Provisorium wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auf Anfrage im Ausnahmefall die Verwendung als Provisorium genehmigen.
4.3. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen. Neue Abformungen sind der Reklamation beizufügen.
4.4. Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftragnehmer. Eine Haftung für Mängel, die aufgrund fehlerhafter Modelle und Abformungen des Auftraggebers entstehen, wird ausgeschlossen. Sofern Nachpräparationen vom Auftraggeber vorgenommen werden, wird hierdurch der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung verwirkt.
4.5. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
4.6. Basiert die Herstellung der zahntechnischen Arbeiten auf der Grundlage von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Daten (Leistungsdaten), so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, da eine Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsdaten nicht erfolgen kann. Es haftet ausschließlich der Auftraggeber.
4.7. Gewährleistung wird nur bei sachgemäßer Verwendung und Behandlung gewährt.
4.8. Die Gewährleistungsfrist für Verblendmetallkeramik-Kronen & -Brücken beträgt drei, für andere Arbeiten ein Jahre. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum des Auftragnehmers. Die Gewährleistungsfrist für Verschleißmaterialien (z.B. Zähne, Kunststoffverblendungen) beträgt 1 Jahre. Verschleißteile, wie z.B. aktivierbare Friktionselemente sind von der Gewährleistung ausgenommen.
4.9. Der Versand von Nachbesserungs-, Ersatz- oder Gewährleistungsarbeiten erfolgt einmalig auf Kosten und Gefahr der ViviDenti UG; jeder weitere Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden der ViviDenti UG, er kann jedoch ebenfalls über einen Abholauftrag durch eine Anmeldung bei der ViviDenti UG beauftragt werden.
5.1. Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Auf die Qualität der eingesandten Arbeitsunterlagen (Abformungen und Modelle), die Grundlage der in Auftrag gegebenen Arbeiten sind, hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Die Arbeitsunterlagen sind für den Sitz im Mund des Patienten von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die bereits im Vorfeld mangelhaft erscheinen, können daher nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Nachbesserung zurückgesandt werden, oder es können neue Arbeitsunterlagen angefordert werden. Der Versand hierfür geht zu Lasten des Auftraggebers. Für mögliche Folgen fehlerhafter Arbeitsunterlagen hat in jedem Falle der Auftraggeber einzustehen.
5.2. Alle Arbeiten werden nach den vom Auftraggeber im Laborauftragsformular angegebenen Anforderungen gefertigt. Verzichtet der Auftraggeber neben den zwingend festzuhaltenden Anforderungen (Material & Zahnfarbe) auf eine weitere Konkretisierung, so wird die Arbeit nach den technischen Erfordernissen auf Basis der gemachten Angaben hergestellt. Eine Konkretisierung der Anforderungen durch den Auftraggeber nach Eingang der Arbeit im Labor erfolgt zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Wird bei Fertigung einer herausnehmbaren Prothese nach der Aufstellung der Zähne eine Umstellung erforderlich, so erfolgt diese einmalig kostenfrei. Jede weitere Umstellung erfolgt kostenpflichtig zuzüglich einer aufwandsabhängigen Versandkostenpauschale.
6.1. Die für die Fertigung der Arbeiten benötigten Material- (z.B. Edelmetalle, Zähne) und Zubehörteile (z.B. Ge-schiebe, Gelenke) werden sämtlich vom Auftragnehmer
gestellt. Es besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer, vom Auftraggeber angelieferte Materialien und Zubehörteile zu verarbeiten. Diese können mit einem Verarbeitungszuschlag belegt werden.
6.2. Mängel aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen in keinem Fall zu Lasten des Auftragnehmers. Die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile erfolgt mit der gleichen Sorgfalt, die der Auftragnehmer in eigenen Angelegenheiten aufwendet. Der Auftragnehmer haftet mit dieser Sorgfalt.
7.1. Für die monatlichen Sammelaufstellungen wird ein 21-tägiges Zahlungsziel gewährt. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen wird dem Auftraggeber ein handelsüblicher Skonto-Abzug in Höhe von 2% auf den Leistungsbetrag gewährt. Material ist von der Skontierung ausgenommen. Für Einzelrechnungen gilt ein 10-tägiges Zahlungsziel.
7.2. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), mindestens jedoch in Höhe von 9,5%. Im Falle des Verzugs der Summe aus einer Sammelaufstellung, sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig fest-gestellten Forderungen aufrechnen.
7.3. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
7.4. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoring-Gesellschaft abtreten. Diese tritt dann an die Stelle des Auftragnehmers als Forderungsinhaber. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen. Gewährte Skonti bleiben von der Abtretung unberührt.
Mit Übermittlung des Auftragsformulars („Laborauftrag“) und/oder der physischen Arbeitsgrundlage (z.B. Abformung) wird die Beauftragung der ViviDenti UG durch den Auftraggeber verbindlich. Entstehende Kosten durch eine mögliche Verweigerung der Abnahme trägt ausschließlich der Auftraggeber.
9.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine von uns zu vertreten- de Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
9.3. Soweit in Abs. 1 bis 2 nichts anderweitig geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Soweit unter Punkt 9 unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche, die unser Kunde gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer, Subunternehmer etc.) geltend macht.
11.1. Mängelansprüche – ausgenommen Schadensersatzansprüche – verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
11.2. Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.
12.1. Die ViviDenti UG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Vor Übergang des Eigentums an der gelieferten Arbeit ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
12.2. Mit Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, an den Auftragnehmer ab (in Höhe des gesamten Leistungsauftrages). Forderungen und/oder Einwände des Patienten gegenüber dem Auftraggeber sind gegenüber dem Auftragnehmer unerheblich. Die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Arbeiten darf der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits vorab (mit dem Abschluss des Vertrages) zur Sicherheit an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
13.1. Wir speichern die uns vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Sofern es die Bearbeitung des Auftrags des Kun- den erforderlich macht, werden wir seine personenbezogenen Daten im erforderli- chen Umfang auch Subunternehmern oder Dritten (z.B. Speditionen etc.) zur Ver- fügung stellen, um seinen Auftrag auszuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbei- tung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.
13.2. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhe- bung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Auch nach Abschluss des Vertrags kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
13.3. Unser Kunde hat das Recht
– gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;
– gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann er Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Be- stehen eines Beschwerderechts, die Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
– gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner bei uns gespeicherten personen- bezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
– gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personen- bezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Kunden bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnt und wir die Daten nicht mehr benötigen, der Kunde diese je- doch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
– gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
– gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann er sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.
13.4. Sofern die personenbezogenen Daten unseres Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
13.5. Möchte unser Kunde von seinen Rechten gem. Abs. 3 und/oder 4 Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an website@vividenti.com oder wir sind wie folgt erreichbar:
ViviDenti UG (haftungsbeschränkt)
Schlesierstr. 7
D-83395 Freilassing
Mobil: +49 (0) 157 – 39 39 50 75
Tel: +49 (0) 8654 – 588 94 99
13.6. Datenübermittlung an die SCHUFA
Die ViviDenti UG übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der NOVADENT Dentaltechnik-Handelsgesellschaft mbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten und/oder angefertigten Abbildungen, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, digitalen Daten etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen aus- schließlich uns zu. Unser Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung, die in Textform erfolgen muss, nutzen oder an Dritte weiter- geben. Alle auf dieser Homepage genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien aus Verträgen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der ViviDenti UG (haftungsbeschränkt). Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Erfüllungsort für Zahlungen, die an eine Factoring-Gesellschaft geleistet werden, ist der Sitz dieser Gesellschaft.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der aufgeführten Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch unberührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Nutzen der unwirksamen möglichst nahekommt.
*Stand Mai 2023.